Spendenquittung
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Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
(Bezeichnung und Anschrift der
steuerbegünstigten Einrichtung)
Ortsausschuss Brüser Berg e.V.
Fahrenheitstraße 49 53125 Bonn
Name und Anschrift des Zuwendenden
Betrag der Zuwendung
- in Ziffern -
150,00 €
Einhundertfünfzig Euro
Tag der Zuwendung
06.09.2025
Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen
Wir sind wegen Förderung Traditionellen Brauchtums nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, St.-Nr. 206/5873/0473, vom 14.03.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach
§ 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung Des traditionellen Brauchtums verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommen-steuergesetzes ausgeschlossen ist.
Wird die Zuwendung nur für den angegebenen Zweck verwendet?
034122 Bestätigung über Geldzuwendung / steuerbegünstigte Einrichtung / Verein (2012)